ElektroG

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist die Umsetzung der europäischen WEEE Directive in deutsches Recht.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG), das die Rücknahme von Elektroschrott regelt ist seit dem 23.03.2006 in Kraft. Ziel der Verordnung ist die Verbesserung der Wiederverwendung, bzw. das Recycling von Elektrogeräten. Hierzu wird die Verantwortung an die Hersteller übergeben.

Wir als Importeur betroffener Produkte bekennen uns zu unserer Verantwortung für unsere Umwelt und unterstützen daher dieses Gesetz in vollem Umfang.

Bei dem nationalen Elektro-Altgeräte-Register "ear" (http://www.stiftung-ear.de) sind wir mit der Nr.DE 29408344 registriert.

Die deutsche Umsetzung, das ElektroG vom 16.03.2005 können Sie hier downloaden:

elektroG PDF_Dokument


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