ROHS Verordnung

Ziel der Richtlinie ist die Vermeidung von gefährlichen Stoffen, die in die Umwelt gelangen. Ab dem 01. Juli 2006 dürfen keine Geräte mehr in Umlauf gebracht werden, die mehr als 0,1 Gewichtsprozent Blei, Quecksilber, sechswertiges Chrom, polybromiertes Biphenyl (PBB) oder polybromiertes Diphenylether (PBDE) je homogenen Werkstoff oder mehr als 0,1 Gewichtsprozent Cadmium je homogenen Werkstoff enthalten. Alle relevanten Geräte, die von uns importiert werden, erfüllen die Richtlinien der ROHs, die den Inhalt diverser Stoffe in Neugeräten ab dem 01.07.2006 verbieten. Einen Nachweis darüber erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Hier können Sie die deutsche Übersetzung der EU-Richtlinie 2002/95/EG vom 27.01.2003 downloaden:

 

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